Ehem. Brennplatz mit Röstbühne |
![]() Foto: 1993 |
Was auf den ersten Blick aussieht wie eine unbedeutende Schuttanhäufung ist ein in Deutschland wohl einzigartiges Zeugnis früherer Alaungewinnung (denkmalgeschützt!). Es sind die Überreste einer sogenannten Röstbühne aus der Schlussphase des Bergbaues, deren Aufarbeitung wohl nicht mehr lohnte. Sie besteht aus gerösteten Schiefer und Holzasche. In Bruchkanten erkennt man sehr gut den grau gebranntem (ehemals schwarzen) Schiefer mit hellrotem Eisenoxid - die Endprodukte des Schieferröstens (näheres dazu in der Chronik - Seite 4). |
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Man zerkleinerte den gebrochenen Alaunschiefer und schichtete ihn zusammen mit reichlich Holz zu einem liegenden Meiler auf. Anschließend brannte man diesen an und kontrollierte rund um die Uhr seinen Durchbrand. Dabei stiegen mächtige Rauchschwaden und Schwefeldämpfe auf und verpesteten die Luft in der Umgebung. Durch Überschütten mit Wasser regulierte man die Verbrennung - je länger diese dauerte, desto besser, doch durfte der Meiler auch nicht zu stark abkühlen. Ausschlaggebend für den Erfolg des Röstens war die Erfahrung der Alaunwerker. Auf diese Weise schuf man die notwendigen Voraussetzungen zur zusätzlichen Alaunentstehung, die dabei stattfindenden chemischen Prozesse waren jedoch noch völlig unbekannt (siehe Chronik). Das zum Rösten in großen Mengen benötigte Holz wurde über die Göltzsch durch Flößerei angeliefert. Flößerei war neben Bergbau, Mühlenbetrieb und Waldbewirtschaftung ein weiteres bedeutendes Gewerbe im mittleren Göltzschtal und reichte vom oberen Vogtland bis weit nach Norden (Halle, Leipzig). |
Eine große Bitte:
An der Mühlwander Röstbühne hat in den letzten Jahren nicht nur der Zahn der Zeit genagt. Es wurde ihr auch ziemlich radikal Material entnommen, so dass die ursprüngliche Gestalt, wie sie das Bild oben noch zeigt, allmählich verloren zu gehen droht. Deshalb bitten wir alle Besucher, die Röstbühne nicht weiter zu beschädigen oder gar zu besteigen. Wer unbedingt eine Probe gerösteten Schiefers mitnehmen möchte, der findet dasselbe Material auch am Fuß der alten Halde aufgeschlossen (Punkt 15). Sie steht zwar auch unter Schutz, doch ist hier die Entnahme kleiner Belegstücke erlaubt.
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